Auszug aus dem
Gutachten
des Sachverständigen
ĂĽber den Verkehrswert des mit einer Einzelgarage bebauten GrundstĂĽcks in GrĂĽndele, 89250 Senden
- Grundbuch: Aufheim
- Blatt: 1164
- Lfd. Nr.: 3 (in Terminsbestimmung: 2)
- Gemarkung: Aufheim
- FlurstĂĽck-Nr.: 89/1
- Gebäude- und Freifläche zu 185m²
Verkehrswert: 19.000€
Wertermittlungsstichtag: 3. Dezember 2025
Hinweis: Zum selben Termin wird ein weiteres Objekt versteigert (siehe Aktenzeichen 3 K 12/25)
GrundstĂĽcksbeschreibung
Allgemeine Beschreibung Es fällt in Richtung Süden hin leicht ab. Nennenswerte Höhenunterschiede zu den benachbarten Grundstücken bestehen nicht. (...)Das Grundstück ist im vorderen, nördlichen Bereich mit einer Einzelgarage bebaut, wäh¬ rend der rückwärtige, südliche Teil als Grünfläche mit Wildwuchs ausgeprägt ist. Es ist mit Maschendrahtzaun, sowie diversen Sträuchern eingefriedet. Die Einzelgarage wurde laut dem Gutachten „Hirsch" im Jahr 2002 in Massivbauweise errichtet. Sie verfügt über ein Flachdach sowie ein straßenseitiges Holzkipptor, das vmtl. manuell bedient wird. Der Erhaltungszustand des Gebäudes ist als unterdurchschnittlich einzustufen.
Entwicklungszustand Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder vergleichba¬ ren städtebaulichen Satzung. Im Flächennutzungsplan ist das zu bewertende Grundstück
- a) im östlichen Bereich als „private Grünfläche" und
- b) im westlichen Bereich als „Fläche der Landwirtschaft" dargestellt
Das Grundstück Flurstück-Nr. 89/1, liegt nicht innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereichs von Senden-Aufheim. (...) Aufgrund der baulichen Nutzungssituation, für die Bestandsschutz, besteht und die ansonsten baurechtliche Situation als (ansonsten) Außenbereichsgrundstück ist das Flurstück Nr. 89/1 in folgende zwei Teilflächen aufzuteilen:
- 1. Die die mit der Einzelgarage bebaute nördliche Teilfläche I mit einer Umgriffsfläche von 50 m². Sie hat aufgrund ihrer Nutzung den Entwicklungszustand „Nebenfläche / Fläche für Garage/Stellplatz".
- 2. Die südliche (Rest-)Teilfläche II mit einer Größe von 135 m². Sie ist nicht baulich nutzbar und ist aufgrund der örtlichen Situation nach § 3 Abs. 5 i.V.m. Anlage 5 ImmoWertV in den Entwicklungszustand „Sonstige Fläche - private Grünfläche" einzustufen.